Flugverspätung oder Flugausfall?

Mit uns kommen Sie zu Ihrer Entschädigung

Entschädigung bei Flugausfall, Flugverspätung, verpasstem Anschlussflug und geänderter Flugzeit

Bei einer Flugreise kommt es häufig zu längeren Verspätungen oder gar annullierten Flügen. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 regelt, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht - und wie hoch diese ausfällt.

In der Realität sieht es leider so aus, dass viele Fluggesellschaften sich gegenüber privaten Beschwerden weigern, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Dabei steht jedem Passagier ab einer Flugverspätung von 3 Stunden, die nicht durch außergewöhnliche Umstände zustande gekommen ist, eine Entschädigung zu. Unser Partner Flightright GmbH  sorgt dafür, dass Sie diese auch erhalten!

Flightright  hat sich zur Aufgabe gemacht, allen Fluggästen zu ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu verhelfen. Viele Airlines ignorieren die Schreiben ihrer Passagiere, vertrösten diese oder versenden standardisierte Ablehnungsschreiben. Sparen Sie sich den Ärger und ihre Zeit. Prüfen Sie hier einfach online  und in nur zwei Minuten, ob Ihnen eine Entschädigungs-Zahlung zusteht. Sie benötigen dazu nur die Flugnummer (oder den Abflug- und Ankunftsort) und das Datum: Dank der Flightright-Entschädigungs-Datenbank erfahren Sie sofort, welchen Anspruch Sie haben. Die Entschädigungssumme richtet sich dabei übrigens nach der Entfernung des geplanten Flugs und ist unabhängig vom bezahlten Ticket-Preis. Selbst wenn Sie einen Billigflug für 10 Euro gebucht haben, kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zustehen!

Entschädigungsfälle können bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden!

IHR ANSPRUCH: Flightright  fordert für Sie bis zu 600 Euro. Holen Sie sich jetzt Ihre rechtmäßige Entschädigung!

Unser deutscher Partner Flightright  kämpft für Sie! Prüfen Sie hier kostenlos online Ihren Anspruch.

 

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