Wir haben Ihnen zahlreiche Informationen zum behindertenfreundlichen Reisen zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben oder spezielle Informationen benötigen, wenden Sie sich gern an uns.
- Infrastruktur der Urlaubsorte
Die Infrastruktur in den meisten Feriengebieten ist nicht mit der in Deutschland vergleichbar. In Deutschland gibt es z.B. in fast allen Großstädten abgeflachte Bürgersteige. Von diesen Voraussetzungen kann man in vielen Urlaubsorten nicht immer ausgehen.
Die Ärztliche Versorgung kann in den Urlaubsgebieten seitens des Reiseveranstalters nicht sichergestellt werden. Kontaktadressen von Ärzten, Krankenhäusern und Dialysestationen fragen wir auf Wunsch jedoch gerne im Vorfeld für Sie an. Die einzelnen Absprachen mit den Ärzten und Krankenhäusern müssen Sie vorab selber tätigen.
Wir empfehlen, dass behinderte Gäste mindestens mit einer persönlichen Begleitperson reisen, die dem behinderten Gast behilflich sein kann. Alleinreisende Behinderte müssen in der Lage sein, ihre Hilfen an allen Stellen selbst zu erfragen oder sich selbstständig zu bewegen. In jedem Urlaubsgebiet gibt es Ansprechpartner, entweder den TUI-Service oder die örtliche Reiseleitung, die Ihnen zur Verfügung stehen. In den Hotels und Ferienanlagen befinden sich TUI-Informationstafeln, die über alles Wichtige Auskunft geben.
Für den Gepäcktransport vom Gepäckband (Zollgebiet) bei Ankunft im Urlaubsort bis zur Unterkunft gibt es keine Hilfe, die angemeldet werden kann. Daher ist jeder Gast für sein Gepäck verantwortlich. An den Flughäfen stehen Gepäckkarren zur Verfügung. Notwendige Hilfsmittel (medizinisches Gepäck) werden in der Regel kostenlos befördert, sollten aber bei der Fluggesellschaft angemeldet werden.
- Vor dem Urlaub: Reiseberatung und Urlaubsplanung
Wir wissen möglicherweise nicht immer, welche speziellen Bedürfnisse Sie im Einzelnen haben und welche individuellen Fragen wir Ihnen zusätzlich zu unserer touristischen Reiseberatung beantwortet müssen. Bitte sprechen Sie Ihre Wünsche und Anforderungen konkret und offen an, um "keine Überraschungen“ zu erleben. Wir beraten Sie gern und helfen in vielen Fragen weiter.
Nicht alle TUI-Vertragshotels sind behindertengerecht. Deshalb halten wir für Sie eine Auswahl an Hotels mit behindertenfreundlichen Einrichtungen bereit. Sprechen Sie uns an.
Bei angegebenen Rampen muss größtenteils davon ausgegangen werden, dass sie steil und nicht besonders breit sind und ebenso selten Handläufe (Geländer) aufweisen. Aus diesem Grund sind sie meistens nicht ohne Begleitung zu benutzen. Außerdem stehen in vielen Hotels bewegliche Rampen zur Verfügung, die nur auf Anfrage den Stufen angelegt werden.
- Transport von Rollstühlen und medizinischem Gepäck ins Urlaubsland
Die Fluggesellschaften transportieren Rollstühle und medizinisches Gepäck in der Regel kostenfrei. Je nach Flugzeugtyp können hier jedoch Einschränkungen bei Maßen und Gewicht gelten. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder bei uns im Reisebüro.
- E-Rollstühle: Das müssen Sie beachten
Die Mitnahme von Elektro-Rollstühlen bedarf bei Flugreisen einer besonderen Genehmigung der Fluggesellschaft. Voraussetzung für die Beförderung ist eine Trockenbatterie mit abgeklemmten Polen. Nassbatterien werden von der Fluggesellschaft nicht befördert. Der Elektrorollstuhl und die Batterie müssen vom Reisegast selbst zusammengelegt, bzw. verpackt werden. Das Flughafenpersonal kann keine Hilfestellung leisten. Die Fluggesellschaften empfehlen, aufgrund der bestehenden Haftung, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um in einem Schadensfall einer Unterversicherung vorzubeugen. Da ein Elektrorollstuhl nicht in den Transferbussen befördert werden kann, ist in allen Fällen die Anfrage für den Sondertransfer erforderlich. Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Sondertransfers.
Fluggesellschaften lassen Rollstuhlfahrer und Gäste, die einen Service für die Ein-und Ausstiegshilfe angemeldet haben, als erste den Platz einnehmen und als letzte das Flugzeug verlassen. Sollte es einmal anders erfolgen, obliegt diese Entscheidung der Fluggesellschaft, auf die wir keinen Einfluss haben. Nähere Informationen dazu erhalten sie direkt über die Fluggesellschaft. Wir sind Ihnen auch hierbei gern behilflich.
Der Transfer zur gebuchten Unterbringung erfolgt in der Regel per Bus. Aus Versicherungsgründen ist speziell das Tragen einer behinderten Person den Busfahrern, Reiseleitern, etc. nicht erlaubt. Können Sie nicht selbständig oder mit Ihrer Begleitung als Hilfe in den Transferbus einsteigen, kann ein Sondertransfer bestellt werden. In vielen Urlaubsorten bietet die TUI darüber hinaus Transfers in Limousinen oder Kleinbussen mit Rampen an, um auch hier die Anreise für Sie so bequem wie möglich zu gestalten.
Einen Sondertransfer können Gäste, die einen eigenen Rollstuhl haben, über den Fragebogen für behinderte Reiseteilnehmer anmelden. Die Preise richten sich nach Urlaubsort und Entfernung. Es gibt nicht in allen Zielgebieten diesen Service. Ein Sondertransfer mit Rampe wird ebenfalls nicht in allen Zielgebieten angeboten. Daher ist vorab immer eine Anfrage bei dem Veranstalter notwendig.
- Behindertengerechter Privattransfer im Zielgebiet
Unser Partner HolidayTaxis hat sich auf behindertengerechte Transfers spezialisiert. Die Fahrzeuge sind mit Lift oder Rampe ausgestattet und haben immer einen geschulten Fahrer. Sie können diese Transfers ganz einfach bei uns im Reise Center Dresden buchen. Für folgende Städte sind unter anderem auch Rollstuhltransfers verfügbar: Amsterdam, Barcelona, Lissabon, London (Gatwick, Luton, Stansted), Mailand, Neapel, Nizza, Paris, Rom, Venedig
TIPP: Je mehr Informationen wir von Ihnen bekommen, desto reibungsloser verläuft der Transfer für Sie. Die Maße des Rollstuhls, Antrieb, zusammenklappbar oder nicht, und weitere Informationen sind immer hilfreich. Bitte bringen Sie uns einfach zur Buchung diese Informationen mit und wir kümmern uns um alles.